Am Mittwoch, den 13. September 2006 gegen 18.40 Uhr wurde unser 5-jähriger Sohn vor unserem Haus von einem Pkw erfasst und mehrere Meter weit geschleudert. Dominik verstarb an den Folgen seiner schweren inneren Verletzungen 12 Stunden später im Krankenhaus.
Die Ermittlungen des Unfallherganges waren für uns eine Katastrophe, aber eigentlich begann die Katastrophe schon mit dem Unfall.
Die Ersten, die 23 Minuten nach dem absetzen des Notrufes eintrafen, war die Polizei. Die Beamten hatten aber nichts Wichtigeres zu tun, als unser schwerverletztes Kind auf der Straße liegend zu fotografieren. Der später eintreffende Notarzt alarmierte einen Rettungshubschrauber.
Pulsnitz liegt nur 25 km von Dresden entfernt. Ein Flug mit dem Hubschrauber dauern nur wenige Minuten.
Erst nach 60 Minuten konnte Dominik in der Uniklinik Dresden versorgt werden. Da war der Zustand unseres kleinen Sohnes schon sehr kritisch, er mußte reanimiert werden. Gegen 21.00 Uhr war sein Zustand stabil und die Ärzte konnten mit der OP beginnen. Diese dauerte 4 Stunden. Seinen großen Blutverlusten und damit einer fehlenden Blutgerinnung zur Folge verstarb Dominik am Morgen des 14. September.
Die Ermittlungen zur Unfallursache begannen nach dem Unfall. Gegen 19.40 Uhr wurde durch den zuständigen Staatsanwalt die Dekra Bautzen über den Unfall informiert. 20.15 Uhr traf der beauftragte Mitarbeiter der Dekra am Unfallort ein. Gegen 21.00 Uhr war seine Arbeit vor Ort beendet. Eine Sicherstellung des Pkw war nach Ansicht des Mitarbeiters der Dekra nicht notwendig, und so durfte der Unfallfahrer mit seinem Fahrzeug nach Hause fahren.
Am Vormittag des 2. Oktober riefen wir bei der Dekra an, um den Stand des Gutachtens zu erfragen. Wir bekamen die Antwort: ... die Ermittlungen der Unfallursache wären ja nicht mehr so wichtig, da das Kind doch sowieso tot sei.
Der Unfallfahrer hat nach dem Zusammenstoß behauptet, dass Dominik ihm ins Auto gerannt sei. Bei einer späteren Vernehmung verweigerte er die Aussage.
Die Dekra erhielt den Sachstandsbericht der Polizei. Das Gutachten wurde nach der Aussage des Fahrers erstellt. Es wurde nur davon ausgegangen, dass Dominik über die Straße gerannt sei. Eine andere Möglichkeit wurde nie in Erwägung gezogen.
Die angenommene Geschwindigkeit des Kindes wurde mit 15,5 km/h festgesetzt, und das, obwohl Dominik seinen gebrochenen Arm in Gips in einer Schlinge trug.
"... Für alle weiteren rekonstruktiven Betrachtungen wird eine Kollisionsgeschwindigkeit in der Größenordnung von 15,5 km/h zugrunde gelegt, wobei diese Betrachtung ebenfalls zugunsten des Pkw Weitzmann erfolgt..." Dekra-Gutachten Seite 7
Am 21. März 2007 wurde das Verfahren durch den, nun schon dritten, bearbeitenden Staatsanwalt eingestellt. Die Begründung stützt sich auf das Dekra-Gutachten. Dem Zeugen, der Dominik am Straßenrand stehen sah, wurde keine Beachtung geschenkt.
Gegen die Einstellung des Verfahrens haben wir am 26. März 2007 Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingelegt.
Zu dieser Zeit nahmen wir mit unserem jetzigen Rechtsanwalt Kontakt auf und besprachen das weitere Vorgehen. Am 2. April hat dieser die anwaltliche Vertretung bekannt gegeben, um Übersendung der Gerichtsakte gebeten und die Beschwerde bestätigt. Eine Begründung der Beschwerde könne aber erst nach eingehendem Aktenstudium erfolgen.
Es wurde der Kontakt zu einem Sachverständigen aufgenommen. Das unfallanalytische Gutachten wurde nach Ortsbesichtigung in Auftrag gegeben.
Als deutlich wurde, dass die Frist, die seitens der Staatsanwaltschaft gesetzt worden ist, nicht eingehalten werden könnte, wurde dies der Staatsanwaltschaft fernmündlich mitgeteilt. Dem Staatsanwalt wurde mitgeteilt, dass das Gutachten bereits in Auftrag gegeben, jedoch nicht absehbar ist, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist.
Trotzdem wurde am 5. Juni die Beschwerde zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung damit, dass keine Begründung vorgetragen wurde.
Nun blieb uns nur noch eine Möglichkeit:
ein Klageerzwingungsverfahren.
Durch das inzwischen fertiggestellte unfallanalytische Gutachten und die mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erkennbare Schuld des Pkw-Fahrers konnte am 10. Juli 2007, eingegangen per Fax am 10. Juli 2007, beim Oberlandesgericht Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden.
Tage vergingen, Wochen vergingen...
Nach 11 Wochen, am 28. September 2007, hielten wir den Beschluss des Oberlandesgerichtes Dresden in den Händen:
" ... Der gegen den Bescheid des Generalstaatsanwalts des Freistaates Sachsen vom 05. Juni 2007 ... gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig verworfen..."
Alle Angaben, die in einem Klageerzwingungsverfahren zwingend enthalten sein müssen, enthielt der Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Die Gründe der Ablehnung sind für uns nicht nachzuvollziehen.
Praktisch ist es also möglich, jemanden straffrei zu töten. Man muss dazu halt nur ein Auto benutzen. Die großen Steuereinnahmen durch die Autoindustrie machen es möglich, dass solche Urteile getroffen werden.
Und derjenige, der weiss, was wirklich passiert ist, schweigt! Mit den Beulen im Auto, die durch den Zusammenstoß mit unserem Sohn entstanden sind, fährt er noch heute, ein Jahr danach, immer noch rum!